Erklärungen zu den Satzungsänderungen

Erklärungen zur den Satzungsänderungen


§ 7 Mitgliederversammlung, Abs.11

bisher:
Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand ein Protokoll aufzunehmen, das von den in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitgliedern des Vorstan-des zu unterzeichnen und den Mitgliedern in Abschrift zu übersenden ist. Eine Anfechtung der Beschlüsse oder des Protokolls ist nur binnen eines Monats nach Übersendung des Protokolls zulässig, ansonsten sind allein durch Fristablauf alle Rechte verwirkt.

neu:
Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand ein Protokoll aufzu-nehmen, das von den in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitgliedern des Vorstan-des zu unterzeichnen und den Mitgliedern in Abschrift, auf dessen Verlangen, zu übersenden ist. Eine Anfechtung der Beschlüsse oder des Protokolls ist nur binnen eines Monats nach Übersendung des Protokolls zulässig, ansonsten sind allein durch Fristablauf alle Rechte verwirkt.

Begründung:
Eine Übersendung des Protokolls der Mitgliederversammlung an alle Mitglieder ist nicht zwingend erforderlich. Sie haben jedoch Anspruch auf Einsicht in die satzungsgemäß unterschriebene Niederschrift.

§ 8 Vorstand, Abs.1

bisher:
Der Vorstand setzt sich aus den fünf folgenden Mitgliedern zusammen:
dem ersten Vorsitzenden
dem zweiten Vorsitzenden
dem Kassierer
dem Schriftführer
dem Beisitzenden

neu:
Der Vorstand setzt sich aus den 9 folgenden Mitgliedern zusammen;
der / dem ersten Vorsitzenden
der / dem zweiten Vorsitzenden
der Kassiererin / dem Kassierer
der Schriftführerin / dem Schriftführer
der / dem 1. Beisitzenden
der / dem 2. Beisitzenden
der / dem 3. Beisitzenden
der / dem 4. Beisitzenden
der / dem 5. Beisitzenden.

Begründung:
Der Förderverein soll auf seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung am 06.06.2019 aufgelöst werden. Durch die Auflösung werden Bestandsaufgaben auf den Vorstand des Fan Clubs übertragen. Die Aufgabenmehrung im Fan-Club Vorstand soll durch zusätzliche Beisitzende abgedeckt werden.

§ 8 Vorstand, Abs.4

bisher:
Die Wahl des zweiten Vorsitzenden und des Schriftführers erfolgt versetzt ein Jahr nach der Wahl des ersten Vorsitzenden, des Kassierers und des Beisitzenden.

neu:

Die Wahl der / des zweiten Vorsitzenden und der Schriftführerin / des Schriftführers erfolgt versetzt ein Jahr nach der Wahl der / des ersten Vorsitzenden, der Kassiererin / des Kassierers und den 5 Beisitzenden.

Begründung:
Durch die Erweiterung der Anzahl der Vorstandmitglieder ist dieser Absatz der Satzung entsprechend der vorgenannten Änderung in § 8, Abs.1 anzupassen.

§ 8 Vorstand, Abs.8

bisher:
Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von dem zweiten Vorsitzenden, einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemein-sam vertreten. Der Vorstand kann einstimmig für einzelne oder bestimmte Fälle ein einzel-nes Vorstandsmitglied bevollmächtigen.

neu:
Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit in Sitzungen, die vom Vor-sitzenden, bei dessen Verhinderung von dem zweiten Vorsitzenden, einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf seiner Mitglieder anwesend sind. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden vertreten. Der Vorstand kann einstimmig für einzelne oder bestimmte Fälle ein einzelnes Vorstandsmitglied bevollmächtigen.

Begründung:
Durch die Erweiterung der Vorstandsmitglieder ist dieser Absatz der Satzung entsprechend der vorgenannten Änderung in § 8, Abs. 1 anzupassen. Gemäß § 26 BGB kann die Satzung frei bestimmen, in welcher Weise sie die Vertretungsmacht des Vorstands beschränken will. Sie kann die Vertretungsmacht jedoch nicht vollständig entziehen, der Vorstand muss in einem gewissen Rahmen Vertretungsorgan des Vereins bleiben.

FC Schalke 04 Fan-Club
Deutsches Eck e.V.
Harry Becker (1.Vorsitzender)
Mühlenweg 30
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